Grundsteuerreform 2022 und warum Steuerberater hier SMART vorgehen sollten.

Die Ausgangslage

Dieses Jahr wird die Bundesregierung alle Grundstückseigentümer auffordern, eine Steuererklärung für Ihren Grundbesitz abzugeben. 

 

Der Hintergrund hierzu ist, dass das Bundesverfassungsgericht 2018 entschieden hat, dass zahlreiche Vorschriften des Bewertungsgesetzes verfassungswidrig sind.

 

Die aktuelle Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist derzeit noch an den Einheitswert von 1964 geknüpft, in den neuen Bundeländern an den Wert von 1935. 

 

Der Gesetzgeber war aus diesem Grund aufgefordert,  eine Neuregelung zu schaffen, was er mit der Grundsteuerreform getan hat.

 

Die Folge

Für Grundstücke erfolgt eine neue Wertermittlung.

 

Darüber hinaus wurde für baureife Grundstücke, die derzeit unbebaut sind, eine weitere Grundsteuer "C" eingeführt.

Dies soll zum einen Spekulationen verteuern, zum anderen aber auch den Anreiz geben, Wohnraum zu schaffen. 

 

Die Grundsteuererklärungen müssen zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10. 2022 eingereicht werden.

Die Folgeeinreichungen sind alle sieben Jahre vorzunehmen, also wieder im Jahr 2029. 

Einige Bundesländer gehen hier jedoch andere Wege und verlängern oder verkürzen diese Zeiträume.

 

Warum ist das interessant für Steuerberater?

Bisher hatten Steuerberater wenig bis nichts mit dieser Thematik zu tun.

 

Wie bereits erwähnt, soll diese Feststellung alle sieben Jahre erneut erfolgen. Abweichend zum Bundesmodell gibt es noch sieben Bundesländer, die ihren eigenen Weg gehen und andere Bemessungsmodelle einsetzen. 

 

Erhebungen zeigen, dass jeder aktive Mandant zwischen einem und drei Grundstücke hat, für die eine entsprechende Erklärung erstellt werden muss. 

 

Die dadurch erfassten Grundstücke ermöglichen für den Folgezeitraum weitere Beratungsmöglichkeiten für Steuerberater.

 

Der Möglichkeit für Steuerberater steht jedoch - seien wir ehrlich - ein Zeit- und Ressourcenproblem entgegen.

Darüber hinaus liegen Dokumente und Daten der Mandanten zur Grundsteuer-Thematik nicht oder nicht vollständig vor.

Der - u.a. durch Corona-Maßnahmen - überlasteten Steuerkanzlei droht hier eine neue Flut an organisatorischem Aufwand; von der Umsetzung ganz zu schweigen.

 

Was kann der Steuerberater also tun, um einerseits seine Mandanten zu beraten, das Potenzial nicht liegen zu lassen und trotzdem ressourcenschonend für die Kanzlei zu agieren?

 

Hier hilft die Software SmartGrundsteuer. Diese Lösung verfügt nicht nur über eine DATEV- sondern auch über eine ADDISON-Schnittstelle und ist für Mandanten optimiert.

 

Die dafür möglichen Honorare liegen gemäß §24 Abs. 1 Nr.11 StBVV zwischen 1/20 und 18/20. Bei 1-3 Grundstücken pro Mandant kann sich jede Kanzlei ausrechnen, ob das für sie lukrativ ist.

 

Bei der Betrachtung ist es empfehlenswert, zwei Punkte besonders zu gewichten: Einmal, dass es sich um wiederkehrende Tätigkeiten handelt und die generelle Entwicklung in der Kanzlei. Hiermit ist gemeint, dass der Berufsstand im Wandel ist; repetitive Aufgaben, wie die Buchhaltung, werden weniger werden.

Dem zukunftsorientierten Steuerberater bietet sich hierdurch eine interessante Erweiterung seiner Services.

 

Warum es trotzdem ein Dilemma ist

Die allermeisten Berater wissen das, aber seien wir mal ehrlich: Die Zeit ist, auch bei einer einfacher zu benutzenden Software, einfach nicht da; und mit der Software alleine ist es nicht getan, es müssen Prozesse etabliert, Mitarbeitende geschult werden, usw.

 

Wie kommt die Kanzlei also aus diesem Dilemma von „eigentlich müssten wir… wir haben aber keine Zeit…“ heraus?

 

Aus dem es aber einen Ausweg gibt

Hier unterstützt die Keuthen AG als SmartGrundsteuer-Guru. 

 

Consultants des Solution-Partners nehmen der Kanzlei nicht nur die technische, sondern insbesondere auch die organisatorische und kommunikative Arbeit ab, so dass sich die Kanzlei hier nicht zusätzliche Aufgaben aufbürdet, die sie ohnehin aufgrund begrenzter Ressourcen kaum leisten kann.

 

Wichtig zu wissen ist, dass der Steuerberater bei dieser Outsourcing-Lösung immer Kopf des Verfahrens ist und bleibt.

 

Der Vorteil ist offensichtlich: Der Berater bietet seinen Mandanten einen zusätzlichen Service, der Kanzlei zusätzliche Einnahmen, richtet sie durch neue Dienste digital und zukunftsweisend aus, ohne zusätzliche Ressourcen zu benötigen.

 

Unter www.smartgrundsteuer.guru kann sich der interessierte Steuerberater unverbindlich auf die Warteliste setzen lassen, so dass sie mit Start der Software direkt loslegen können. 

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