Informationen zum besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach

Mit Jahresbeginn 2023 startet das besondere elektronische Sterberaterpostfach (beSt). Ab Januar sind alle StB sowie steuerberatender Gesellschaftenn verpflichtet, die erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten.

 

Auch eingehende Mitteilungen müssen darüber zur Kenntnis genommen werden.

Ab dem 01.01.2023 besteht die Pflicht das Postfach für gerichtliche Korrespondenz zu nutzen.

 

Was wird benötigt:

  • PC / Internetzugang
  • Fachsoftware, die das beSt unterstützt
  • Gültigen Personalausweis mit eID-Funktion → Freischaltung
  • Endgerät mit NFC
    Sie benötigen ein zertifizierten Kartenleser oder ein Smartphone bzw. Tablet mit Near Field Communication Standard (NFC).
  • Software „AusweisApp2“
    www.ausweisapp.bund.de/download

Statement Bundessteuerberaterkammer: https://www.bstbk.de/de/themen/steuerberaterplattform

 

Ziel:

  1. Aus dem „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ (OZG) geht hervor, dass Bund, Länder und Kommunen alle Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale digital anbieten und diese Portale zu einem Verbund verknüpfen sollen.

  2. Es gewährleistet den Steuerkanzleien eine sichere, einheitliche und einfache elektronische Kommunikationsmöglichkeit sowohl untereinander als auch mit den Gerichten, den Behörden, der Finanzverwaltung, mit anderen freien Berufen (z. B. Notar/Notarin und Rechtsanwalt/Rechtsanwältin) und den Kammern.
  3. Das beSt schafft die Rahmenbedingung für eine eindeutige, anerkannte und damit vertrauenswürdige digitale Adresse für alle Steuerberaterinnen bzw. Steuerberater für Nachrichten. Die Versender weisen sich so eindeutig als Steuerberaterin bzw. Steuerberater aus und sind rechtssicher erreichbar.
  4. Die Nutzung von beSt ermöglicht neben der Kommunikation mit Gerichten den sicheren und medienbruchfreien Austausch von Nachrichten mit Behörden, Steuerkanzleien, Rechtsanwaltskanzleien oder Notariaten sowie der Steuerberaterkammer.

Besonderheit:

Die Einführung des beSt stellt nicht nur technische Anforderungen. Die Steuerberaterinnen und Steuerberater sollten sich frühzeitig Gedanken darüber machen, wie die Prozesse rund um das beSt in der Kanzlei gestaltet werden können und inwiefern sich dadurch weitere Kanzleiprozesse ändern.

 

Damit hängt insbesondere die Frage der Rechtevergabe in der Kanzlei zusammen. Nur Berufsträger sind nach dem gesetzlichen Rechtekonzept des beSt berechtigt, Nachrichten zu versenden. Die Abholung und die Vorbereitung von beSt-Nachrichten kann jedoch an ausgewählte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter delegiert werden. Dafür müssen neben technischen Voraussetzungen auch Rechtevergaben und mögliche Anpassungen der Kanzleiprozesse berücksichtigt werden.

 

Sie haben Fragen zum besonderen Steuerberaterpostfach?

Als DATEV Solution Partner unterstützen wir und sind auch bei etwaigem Pilotierungsinteresse behilflich.

 

Autor: Franziska Pieper, Expertin für DATEV DUO, Rechnungswesen & Schnittstellen, Keuthen AG 

 

Quelle: DATEV, Bundessteuerberaterkmmer

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